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Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte (Neufassung); Fakultatives Referendum

Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte (Neufassung); Fakultatives
Referendum

Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter
Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle
Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über
Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.
Der Gemeinderat hat am 19.02.2024 das Reglement über die Übertragung von Aufgaben an
Dritte genehmigt, welches per 01.01.2025 in Kraft treten soll. Nachdem die
Gemeindeversammlung vom 29.11.2023 den Anschluss an die Zivilschutzorganisation
Steffisburg-Regio genehmigt hat, ist diese reglementarische Grundlage zur
Aufgabenübertragung erforderlich.
Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen
Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab dem
29.02.2024 durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das
Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte der Gemeindeversammlung zur
Genehmigung unterbreitet wird. Das Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales
eingesehen werden.

Teilrevision des Sicherheitsreglements; Fakultatives Referendum

Teilrevision des Sicherheitsreglements; Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter
Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle
Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über
Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.
Der Gemeinderat hat am 19.02.2024 das Sicherheitsreglement (Reglement über die
öffentliche Sicherheit) genehmigt, welches per 01.01.2025 in Kraft treten soll. Dies aufgrund
der Änderungen, welche sich durch den Anschluss an die Zivilschutzorganisation Steffisburg-
Regio ergeben.
Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen
Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab dem
29.02.2024 durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das
Sicherheitsreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Das
Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.