Neuvermessung Wattenwil

Ausgangslage

Die amtliche Vermessung hält als Bestandteil des Grundbuchs die genauen Grenzverläufe der Grundstücke fest und schafft damit die Basis zur Sicherung des Grundeigentums. Ziel ist es, die gesamte Gemeinde bei der Vermessung auf den heute vorgesehenen Standard zu bringen. Die Gebiete in der Wald- und Landwirtschaftszone bedürfen hierfür jedoch nicht der gleich detaillierten Vermessung wie die Gebiete der Bauzone. Das Amt für Geoinformation stellt hierfür verschiedene Varianten vor, welche eine vereinfachte Vermessung und Vermarchung in den jeweiligen Gebieten vorsieht. Die vereinfachte Vermessung wird ebenfalls deutlich kostengünstiger erfolgen.

Wünscht ein*e Grundeigentümer*in zusätzliche Grenzpunkte, können diese auf eigene Kosten beantragt werden.

Finanzielles

Die Gesamtkosten betragen CHF 1'132'000.00. Von Bund und Kanton werden die Gebiete in der Beitragszone 3 mit 90 % subventioniert. Auf das gesamte Gemeindegebiet Wattenwil werden 86 % der Vermessung subventioniert. Die Vermarchung hingegen ist standardmässig gemäss Gesetzesbeschluss nur im Berggebiet mit 55 % subventioniert. Die restlichen Kosten sind von der Gemeinde zu übernehmen, wobei für die Vermarchung nur Material und Aufwand anfallen. 

Der Gemeinderat Wattenwil hat den Kostenanteil von CHF 141'900.00 verteilt auf fünf Jahre am 16.09.2019 genehmigt.

Die Aufwände werden der Investitionsrechnung belastet und aufgrund der Nutzungsdauer während 10 Jahren linear mit 10 % abgeschrieben. Zinsaufwände sollten keine entstehen, da das Projekt mit Eigenmitteln finanziert werden kann.

Aktueller Stand

Aktuell laufen die Feldaufnahmen bis im Frühjahr 2022. Die Information der Betroffenen ist im August 2020 mittels Publikation im Thuner Amtsanzeiger und mit persönlicher Anschrift duch den Geometer erfolgt.