Neuvermessung Wattenwil

Ausgangslage

Die amtliche Vermessung hält als Bestandteil des Grundbuchs die genauen Grenzverläufe der Grundstücke fest und schafft damit die Basis zur Sicherung des Grundeigentums. Ziel ist es, die gesamte Gemeinde bei der Vermessung auf den heute vorgesehenen Standard zu bringen. Die Gebiete in der Wald- und Landwirtschaftszone bedürfen hierfür jedoch nicht der gleich detaillierten Vermessung wie die Gebiete der Bauzone. Das Amt für Geoinformation stellt hierfür verschiedene Varianten vor, welche eine vereinfachte Vermessung und Vermarchung in den jeweiligen Gebieten vorsieht. Die vereinfachte Vermessung wird ebenfalls deutlich kostengünstiger erfolgen.

Wünscht ein*e Grundeigentümer*in zusätzliche Grenzpunkte, können diese auf eigene Kosten beantragt werden.

Finanzielles

Die Gesamtkosten betragen CHF 1'132'000.00. Von Bund und Kanton werden die Gebiete in der Beitragszone 3 mit 90 % subventioniert. Auf das gesamte Gemeindegebiet Wattenwil werden 86 % der Vermessung subventioniert. Die Vermarchung hingegen ist standardmässig gemäss Gesetzesbeschluss nur im Berggebiet mit 55 % subventioniert. Die restlichen Kosten sind von der Gemeinde zu übernehmen, wobei für die Vermarchung nur Material und Aufwand anfallen. 

Der Gemeinderat Wattenwil hat den Kostenanteil von CHF 141'900.00 verteilt auf fünf Jahre am 16.09.2019 genehmigt.

Die Aufwände werden der Investitionsrechnung belastet und aufgrund der Nutzungsdauer während 10 Jahren linear mit 10 % abgeschrieben. Zinsaufwände sollten keine entstehen, da das Projekt mit Eigenmitteln finanziert werden kann.

Aktueller Stand

Die Feldaufnahmen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Mit Schreiben vom 23.01.2025 hat das Amt für Geoinformation mitgeteilt, dass sie die Vermessungsakten technisch überprüft hat und die nächsten Schritte angegangen werden können.
Die öffentliche Auflage folgender Unterlagen dauert vom 07.02.2025 bis 10.03.2025: Ergebnisse der Vermarkung, Plan für das Grundbuch, die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung, die Auszüge aus der Grundstückdatenbank des Kantons Bern, der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namensverzeichnis und der Perimeterplan für die Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen. Während der öffentlichen auflage liegen die Akten bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil zur Einsichtnahme auf. Sofern Einsprachen eigehen, werden diese anschliessend geprüft, gegebenenfalls Einspracheverhandlungen durchgeführt und die notwendigen Bereinigungen vorgenommen.
Nachdem allfällige Fehler und Mängel behoben sind, werden die Akten mit Bericht und Antrag dem Amt für Geoinformation zur Genehmigung weitergeleitet