Informationen zur Hundetaxe

 

Gemäss Kantonalem Gesetz über die Hundetaxe muss jeder im Kanton Bern gehaltene Hund der über 3 Monate alt ist eine jährliche Steuer entrichten. Die Steuer ist im August für das laufende Jahr zu bezahlen gemäss der Vollziehungsverordnung des Gesetzes. Von der Finanzverwaltung Wattenwil werden jeweils im August Rechnungen an alle Hundehalterinnen und Halter gestellt. Die nicht angemeldeten Hunde (Neuzuzüger und Neuhaltungen) müssen der Finanzverwaltung Wattenwil innert 14 Tagen gemeldet werden und eine dem entsprechende Hundemarke bezogen werden.

Die Hundetaxe der Gemeinde Wattenwil beträgt für jeden Hund Fr. 100.00

Die obligatorische Tollwut-Schutzimpfung von Hunden wurde auf den 1. April 1999 abgeschafft. Somit braucht bei der Bezahlung der Hundetaxe keine Bestätigung über die erfolgte Tollwut-Schutzimpfung mehr vorgelegt zu werden. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.

Bei Wegzug, Wechsel oder Abgang eines Hundes ist dies der Finanzverwaltung Wattenwil innert 14 Tagen zu melden, damit das Hunderegister angepasst werden kann und so keine falschen Rechnungen ausgestellt werden. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Anis) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind der Anisdatenbank unter oder telefonisch 031 371 35 30 zu melden.